Mietwagen Vergleich Österreich
Mietwagen Österreich: Sparen sie durch den Vergleich der wichtigsten Leihwagen Anbieter in Österreich und buchen sie preiswert online ihren Mietwagen für einen Österreich Urlaub.
Es stehen ihnen viele Städte in Österreich zur Auswahl. Auch ab den verschiedenen Österreichischen Flughäfen können Mietwagen bei den Autovermietungen in Österreich direkt
online günstig und sicher reserviert werden.
Wählen sie zuerst die Stadt aus. Bei der Auswahl geben Sie die Termine ein und erhalten anschliessend die Resultate Ihrer Mietwagen Suche.
Mietwagen Österreich Städte:
Mietwagen Europa:
Österreich Mietwagen Tipp:
Das Tempolimit mit dem eigenen PKW oder Mietwagen in Österreich ist wie in
Deutschland. Lediglich auf Autobahnen müssen Sie aufpassen. Denn die 130 Stundenkilometer sind hier keine Richtgeschwindigkeit. Schneller dürfen Sie nicht fahren. Tun Sie es doch, können einige Hundert Euro Strafe fällig werden.
Das Parken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr in Österreich ist untersagt, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben (außer mit Bodenmarkierungen wurden ausdrücklich Abstellplätze markiert). Im Parkverbot darf bis zu 10 min. gehalten werden. Gelbe Zick-Zack-Linien bedeuten Parkverbot. Überholverbot gilt innerhalb 80 m vor/nach Bahnübergängen. An Schulbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn die Warnblinkanlage und die gelb-roten Warnleuchten eingeschaltet sind. Post- und Linienbussen bei An- und Abfahrt von Haltestellen Vorrang einzuräumen.
Fahrzeuge bis 3,5 t zGG, max. 1.800 kg Achsgewicht und mit typengeprüften Stahlgürtelreifen auf allen Rädern dürfen zwischen dem 15. November und dem ersten Montag nach Ostermontag Spikesreifen (immer auf allen Rädern!) nutzen. Ein genormter Spikesaufkleber am Heck ist Pflicht (bei OEAMTC erhältlich). Die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge mit Spikesreifen auf der Landstraße beträgt 80 km/h, auf der Autobahn 100 km/h. PKW, Kombis und LKW bis 3,5 t zGG müssen bei winterlicher Witterung (insbesondere bei Schnee, Matsch oder Eis) mit Winterreifen oder mit Schneeketten an den Antriebsrädern ausgestattet sein, wenn sie in Betrieb genommen werden sollen.
Die Winterreifenpflicht in Österreich gilt vom 1. November bis zum 15. April jeden Jahres. Warnwestenpflicht: Mitführverpflichtung und Verwendungspflicht. Vignetten, soweit erforderlich, dürfen nur auf der Windschutzscheibe aufgeklebt und nicht von Tönungsstreifen verdeckt werden. Fahrern ohne Vignette haben eine Geldstrafe zwischen 400 und 4.000 Euro zu erwarten. Nicht aufgeklebte oder manipulierte Vignetten werden mit 240 Euro Ersatzmaut oder Strafe von min. 400 Euro geahndet.